Allgemeines Zivilrecht Dortmund / Düsseldorf

Allgemeines Zivilrecht in Dortmund / Düsseldorf und Umkreis

Übersicht

  • Kaufrecht, Werkvertragsrecht
  • Widerruf von Verträgen (Zum Beispiel: Internetverträge, Kreditverträge, Kaufverträge)
  • Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines Zivilrecht

Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Privatpersonen und Unternehmen sind Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts. Viele alltägliche Rechtsstreitigkeiten sind somit Gegenstand des allgemeinen Zivilrechts. Darunter fallen zum Beispiel Konflikte zwischen Vertragspartnern, Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsforderungen. Ich berate und vertrete Sie kompetent und kostengünstig sowohl inner- als auch außergerichtlich auf diesem Rechtsgebiet.

Unter das allgemeine Zivilrecht fallen sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt. Zu meinen Schwerpunkten gehören beispielsweise:

Kaufrecht

Bei Kauf oder Verkauf von neuen oder gebrauchten Sachen können Probleme mit der Lieferung oder der Zahlung entstehen. Zudem können die Sachen mangelhaft sein oder ein weiterer Schaden bestehen. Ich berate und vertrete Käufer und Verkäufer bei derartigen Problemen und setze berechtigte Ansprüche für Sie, falls erforderlich, auch gerichtlich durch.

Werkvertragsrecht

Zu dem Rechtsgebiet des Werkvertragsrechts gehört die Herstellung, Einbau oder Reparatur individueller Sachen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Verlegung von Parkettboden, dem Bau eines Hauses oder die Reparatur eines Fahrzeugs handeln. Das Ausbleiben von Zahlungen, Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Mängel sind nur einige Dinge, die das Werkvertragsrecht regelt. Ich helfe Privatpersonen und Geschäftsleuten bei der Lösung verschiedenster Probleme, durch eine anwaltliche Beratung.

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht nur von Gesetzes wegen, sondern kann auch vertraglich eingeräumt werden. Demnach können Vertragspartner ein Widerrufsrecht vereinbaren und grundsätzlich auch auf das Widerrufsrecht im BGB verweisen. Gerne vereinbare ich für Sie den Widerruf von Verträgen, zum Beispiel für Internetverträge, Kreditverträge und Kaufverträge oder setze diesen für Sie durch.

AGB

In den meisten Bereichen des Allgemeinen Zivilrechts kommen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor. Häufig verwendet werden AGB z.B. in Mietverträgen, Kaufverträgen, Bauverträgen, in Verträgen des Bankrechts und bei Verträgen mit Internetanbietern. Gerne übernehme ich die Überprüfung und Erstellung Ihrer AGB.