Gesellschaftsrecht, Handelsrecht in Dortmund / Düsseldorf und Umkreis
Übersicht
- Beratung bei Firmengründung und Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen (GmbH, UG, Aktiengesellschaft, GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft, Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung)
- Einzelkaufmann, Firma und Prokura
- GmbH
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Gesellschaftsvertragsänderung und Gesellschafterbeschlüsse (Firmenänderung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Sitzverlegung)
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Aktiengesellschaft
- Gründung
- Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
- Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge in der Firma
Sind Sie ein Firmengründer? Ein Start-up-Unternehmen oder haben Sie vor Ihr Unternehmen zu verändern? Welche Rechtsform eignet sich für Ihr unternehmerisches Projekt am besten? Ist es die Gründung einer GmbH oder doch besser die Gründung einer AG? Vielleicht passt die Rechtsform einer OHG zu Ihrem Vorhaben. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht bei der Entscheidung für die geeignete Rechtsform.
Ich begleite Sie professionell und kostengünstig auf dem Weg zu Ihrem unternehmerischen Erfolg, von der Gründung bis hin zur Nachfolgeberatung. Denn zu meiner fachlichen Kompetenz zählen unter anderem umfassende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Die rechtliche Beratung bei Firmengründung und Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen gehört zu meinen täglichen Aufgaben als Rechtsanwältin.
Dazu zählen folgende Rechtsformen:
- GmbH
- UG
- Aktiengesellschaft
- GbR
- OHG
- KG
- stille Gesellschaft
- Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtliche Organisation von Unternehmen und die besonderen Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Als spezialisierte Anwältin kümmere ich mich um Ihre rechtliche Absicherung bei geschäftlichen Entscheidungen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Dies gilt auch für den Einzelkaufmann und die Gründung einer Firma sowie die Erteilung von Prokura. Denn Prokura kann nur mit einer ausdrücklichen Erklärung erteilt werden und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Gerne berate ich Sie hierzu.
Ich berate Unternehmensinhaber und Anteilseigner von GmbHs zu ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter. Die Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die vertragliche Gestaltung von Stimmrecht, Gewinnverteilungen oder Wettbewerbsverbote in Gesellschafterverträgen übernehme ich gerne für Sie. Im Falle eines Gesellschafterstreits vertrete ich Sie professionell mit meinem fachlichen Know-how. Ich setze Ihre Interessen durch.
In allen Rechtsfragen rund um die GmbH und den Geschäftsführer stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Zu meinen Kernkompetenzen zählen die Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen. Bei Konflikten vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich. Zu meinen Aufgaben zählen:
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Gesellschaftsvertragsänderung und Gesellschafterbeschlüsse (Firmenänderung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Sitzverlegung)
- Gesellschafterstreitigkeiten
Zudem berate ich Sie kompetent zur Rechtsform Aktiengesellschaft (AG), deren Gründung sowie Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Strategien zur Haftungsvermeidung von Aufsichtsräten oder die Klärung von Vergütungsfragen des Vorstands.
Auch die Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge in Ihrer Firma gehört zu meinen Kernaufgaben. Ich regele die Nachfolge für Sie, so wie Sie es wünschen! Bei Fragen zu diesem Thema nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf. Gerne berate ich Sie auch deutschlandweit ausschließlich per E-Mail.