Immobilienrecht in Dortmund / Düsseldorf und Umkreis
Der Grundstückserwerb, Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist für viele Menschen ein besonderes Vorhaben. Denn die Mehrheit aller angehenden Immobilienbesitzer investiert nur ein einziges Mal im Leben in eine Immobilie. Gerade aus diesem Grund sollte man, trotz aller Vorfreude und Euphorie – die Risiken, die eine solche Investition mit sich bringt, nicht unterschätzen.
Treffen Sie niemals unter Zeitdruck eine Kaufentscheidung und prüfen Sie in aller Ruhe das Immobilienangebot sowie den Kaufvertrag. Ist ein Makler mit im Spiel, hinterfragen Sie dessen Aussagen ruhig kritisch und lassen Sie bei Ihrer Kaufentscheidung die Maklercourtage nicht außer Acht. Die sogenannte ortsübliche Maklerprovision beträgt, je nach Region, zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises.
Prüfen Sie den Kaufvertrag gründlich und überlassen Sie die Ausarbeitung des Vertrages im Vorfeld niemals uneingeschränkt und ungesehen der anderen Vertragspartei. Der sich daraus möglicherweise ergebende wirtschaftliche Schaden wäre viel zu hoch und ist nicht mehr rückgängig zu machen. Eine professionelle Beratung vom Rechtsanwalt für Immobilienrecht während der gesamten Abwicklungsphase ist daher unerlässlich. Gerne stehe ich Ihnen als rechtliche Beraterin für Immobilienrecht hier fachkundig zur Seite, berate Sie umfassend und prüfe Kaufverträge und Maklercourtage.
Ich unterstütze und berate Sie fachlich kompetent zudem in den folgenden Bereichen:
- Grundstückskaufvertrag
- Bauträgervertrag
- Immobilienkaufvertrag
- Grundbuchrecht
- Erbbaurecht
- Maklervertrag
- Maklerprovision und Bestellerprinzip
Der Bauträgervertrag ist jetzt in § 650u Abs. 1 BGB gesetzlich festgelegt. Danach handelt es sich bei einem Bauträgervertrag um einen Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Es liegt also zum Teil auch hier ein Immobilienkaufvertrag vor.
Das Erbbaurecht gibt dem Berechtigten ein zeitlich befristetes Recht (oft 99 Jahre) auf dem mit dem Recht belasteten Grundstück gegen Zahlung eines Erbbauzinses (also Geld) ein (bereits bestehendes oder zu errichtendes) Gebäude zu haben. Hier muss der Erbbaurechtsvertrag zwischen den Beteiligten sorgfältig vorbereitet werden.
Auch beim Verkauf von Immobilien ist eine kompetente Beratung durch einen Anwalt für Immobilienrecht unerlässlich. Hier gilt es ebenso darum mögliche Risiken durch die richtige Vertragsgestaltung auszuschließen, die Zahlung des Kaufpreises abzusichern und Ihre Haftungsrisiken einzudämmen. Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich, ich vertrete Ihre Interessen als Rechtsanwältin für Immobilienrecht in Dortmund / Düsseldorf und bundesweit. Ich berate Sie gerne auch ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.