Zwangsversteigerungsrecht in Dortmund / Düsseldorf und Umkreis
Die Zwangsversteigerung von Immobilien bietet sowohl Gläubigern als auch Erwerbern Chancen. So ist die Zwangsversteigerung ein Weg Gläubigern zu Ihrem Geld zu verhelfen. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn der Schuldner den auf der Immobilie lastenden Kredit zur Finanzierung der Immobilie nicht mehr bedienen kann und die Kreditforderung des finanzierenden Geldinstitutes durchgesetzt werden soll. Erwerber hingegen haben die Chance für sehr wenig Geld, meist deutlich unter Verkehrswert, eine Immobilie zu erwerben. Denn dies ist eine günstige Gelegenheit ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen– für die Eigennutzung oder auch einen Weiterverkauf nach einer Sanierung.
Beim Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung sollte man sich dennoch den Risiken bewusste sein und die Planung des Kaufs nicht überstürzen. Ich berate Privatleute und gewerbliche Investoren über rechtliche Risiken des Immobilienkaufs aus einer Zwangsversteigerung.
Im Gegensatz zur Zwangsverwaltung dient die Zwangsversteigerung dazu, den Anspruch eines Gläubigers wegen einer Geldforderung durch Verwertung des Grundstücks und nicht aus dessen Nutzungen zu befriedigen. Die Erfolgsaussichten einer Befriedigungsmöglichkeit des Gläubigers hängen im Wesentlichen von der Art seines Anspruches ab. So kann die Anordnung der Zwangsversteigerung sowohl wegen eines dinglichen Anspruchs, beispielsweise einer im Grundbuch des zu versteigernden Grundstückes eingetragenen Grundschuld oder Hypothek, als auch wegen eines persönlichen Zahlungsanspruchs gegen den Eigentümer des zu versteigernden Grundstückes erfolgen.
Für das Zwangsversteigerungsverfahren sind allerdings einige Dinge zu beachten. So müssen zum Beispiel einige Formalitäten eingehalten werden, wenn man als Gläubiger ein Zwangsversteigerungsverfahren einleiten will. Gerne stelle ich mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Zwangsversteigerung der Immobilie. Der Erwerber / Interessent hingegen sollte die rechtlichen Besonderheiten kennen, die beim Erwerb per „Zuschlag“ gelten. Als Rechtsanwältin für das Zwangsversteigerungsrecht vertrete ich fachkundig Gläubiger und Interessenten vor, in und nach einem Zwangsversteigerungsverfahren. Wenn Sie also Unterstützung im Zwangsversteigerungsrecht benötigen, dann kontaktieren Sie mich gerne.