Wohnungseigentumsrecht Dortmund / Düsseldorf

Wohnungseigentumsrecht in Dortmund / Düsseldorf und Umkreis

Übersicht

  • Beschlussanfechtungen
  • Rechtliche Begleitung von Eigentümerversammlungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von baulichen Veränderungen
  • Rechtliche Begleitung beim Kauf/Verkauf von Wohnungs- und Sondereigentum
  • Rechtliche Beratung bei der Vermietung von Sonder- und Teileigentum

Unstimmigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, mit Dritten oder den Verwaltern sind leider keine Seltenheit. Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) erfordert aufgrund seiner Komplexität und der ständigen Erweiterung durch die aktuelle Rechtsprechung umfangreiche Fachkenntnisse. Als Privatperson da den Überblick zu behalten ist fast unmöglich. Als Rechtsanwältin liegt eine meiner Kernkompetenzen im Wohnungseigentumsrecht. Gerne berate ich Sie mit fachlicher Kompetenz und vertrete Ihre Interessen. Ich erziele für Sie das bestmögliche Ergebnis, bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Aus rechtlicher Sicht setzt sich das Wohnungseigentum aus drei Teilen zusammen, aus dem Miteigentumsanteil, dem Sondereigentum und der Teilhabe an der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dabei regelt die sogenannte Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Verhältnisse von Miteigentumsanteilen zu Sondereigentum sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch die Aufgaben des Verwalters und weitere Fragen werden durch solch eine Erklärung für die Wohnungseigentümer geregelt. Die Teilungserklärung wird für jede Eigentümergemeinschaft in Form einer notariellen Urkunde individuell festgelegt.

Die Teilungserklärung hat Vorrang vor dem Wohnungseigentumsgesetz. Denn sämtliche Regelungen, die in einer Teilungserklärung getroffen werden, gehen den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes grundsätzlich vor. Das Wohnungseigentumsgesetz wird erst im zweiten Schritt herangezogen, wenn die Teilungserklärung keine Anwendung findet. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen die Teilungserklärung beim Erwerb einer Eigentumswohnung schon vor dem Kauf anwaltlich prüfen zu lassen, da diese im Falle eines Erwerbs für Sie verbindlich ist. Gerne prüfe ich die Teilungserklärung und auch den Kaufvertrag für Sie.

Ich unterstütze Sie im Wohnungseigentumsrecht bei:

  • Beschlussanfechtungen
  • Rechtliche Begleitung von Eigentümerversammlungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von baulichen Veränderungen
  • Rechtliche Begleitung beim Kauf / Verkauf von Wohnungs- und Sondereigentum
  • Rechtliche Beratung bei der Vermietung von Sonder- und Teileigentum